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Wahlarzt ambulant

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Durch Kombination von Wahlarzt + Sonderklasse wird Ihren Mitarbeitern der volle Zugang zu Österreichs Top-Ärzten und -Kliniken ermöglicht.

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Häufige Fragen

Was ist eine Wahlarzt-Versicherung?

Mit einer privaten Wahlarzt-Versicherung werden die Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen, die durch Besuche bei Wahlärztinnen/Wahlärzten anfallen. Das ermöglicht die freie Arztwahl und kurze Wartezeiten.

Was bedeutet freie Arztwahl?

Sie wählen selbst den Wahlarzt, Privatarzt oder Kassenarzt Ihres Vertrauens.

Was versteht man unter ambulanter Behandlung?

Ambulante Heilbehandlungen sind medizinische Behandlungen, die in einer Arztpraxis/Ordination oder durch Therapeuten, z.B. Physiotherapie erfolgen.

Wie hoch ist die Rückvergütung für ambulante Leistungen?

Nachdem die Arztrechnung bei der Krankenkasse eingereicht wurde, werden 100% der Restkosten bei Teilerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung und 80% Kostenerstattung in allen anderen Fällen rückerstattet. Bei Leistungen für Zahnbehandlungen werden 60% erstattet. Die Rückerstattung erfolgt bis zur Jahreshöchstleistung des gewählten Versicherungstarifs.

Was versteht man unter Sonderklasse-Versicherung?

Die Sonderklasse-Versicherung übernimmt die Kosten von stationären Spitalsaufenthalten (auch in Privatspitälern), ermöglicht die freie Arztwahl, bietet rasche Operations- und Behandlungstermine und bezahlt den Aufenthalt im 2-Bettzimmer.

Wie ist vorzugehen, wenn ein Spitalsaufenthalt benötigt wird?

Bei einer stationären Aufnahme in einem Vertragskrankenhaus geben Sie einfach Ihre Polizzennummer bekannt oder zeigen Ihre Kundenkarte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der Versicherung und dem Spital/Privatklinik.

Was bedeutet Selbstbehalt und wie hoch ist er?

Der Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung ist eine Zuzahlung, die eine versicherte Person nach einem Spitalsaufenthalt selbst zu bezahlen hat.
Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig davon, in welchem Bundesland der Spitalsaufenthalt stattgefunden hat und reicht von 250 € bis 750 € und wird pro Kalenderjahr und pro Person höchstens 1 x verrechnet, unabhängig davon wie häufig und wie lange die versicherte Person im Spital war.

Der Selbstbehalt entfällt aber IMMER bei
- Spitalsaufenthalten bis zu 4 Tagen
- Unfallbehandlungen und deren Folgen
- Aufenthalten wegen Schwangerschaft & Entbindung
- tagesklinische Behandlungen & Aufenthalte
- bei definierten schweren Erkrankungen

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